Don Bosco Haus Wien - Jugendbildungsstätte

  • Don Bosco Haus Wien
  • Jonglierhimmel 2010
  • Don Bosco Haus Wien
  • Don Bosco Haus Wien
  • © kathbild.at / Rupprecht
  • © kathbild.at / Rupprecht
  • Don Bosco Haus Wien
  • Don Bosco Haus Wien
  • Don Bosco Haus Wien
  • 1070 Kopie.jpg
  • Jonglierhimmel 2010
  • Don Bosco Haus Wien
  • © kathbild.at / Rupprecht
  • Foyer Kopie.jpg
  • Cafeteria Kopie.jpg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Leistungen der „Jugendbildungsstätte Don Bosco Haus“, St. Veit-Gasse 25, 1130 Wien, soweit keine anderen Regelungen explizit vereinbart wurden. (Stand Mai 2008)

1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Angebote, Vereinbarungen und Reservierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Ausstattung/Technik
Sind für die Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Falls eine Fremdfirma direkt vom Kunden beauftragt wird, darf die Fremdfirma nur mit Genehmigung des Don Bosco Hauses arbeiten bzw. Änderungen an der technischen Ausstattung vornehmen. Ist während der Dauer der Veranstaltung die ständige Anwesenheit eines Haustechnikers des Don Bosco Hauses notwendig, wird ein Stundensatz von € 25,- (Mo-Fr.: 08.00-16.00 Uhr) in Rechnung gestellt. Bei Bedarf eines Haustechnikers nach 16.00 Uhr oder an Wochenenden wird für jede angefangene Stunde eine Bereitschaftsgebühr von € 40,- verrechnet.
Die Licht- und Tonanlage im Festsaal und in der Kellerbar werden nur geschultem Personal übergeben. Die Einschulung erfolgt durch das Personal des DBHs und ist verpflichtend für die eigenständige Benutzung der Anlagen. Der Veranstalter haftet für alle von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden.

3. AKM – Vergnügungssteuer
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er jede Art von Musikveranstaltung selbst bei der AKM anmelden muss. Weiters erklärt der Kunde, das Don Bosco Haus hinsichtlich aller wie immer gearteten Forderung der AKM schad- und klaglos zu halten.

4. Zahlungsbedingungen und Rücktritt durch den Kunden
Der Gesamtbetrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Das Don Bosco Haus kann eine Vorauszahlung von 20% des Auftragswertes verlangen, dieser Betrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

Stornierungen:
Der Kunde hat das Recht 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag durch einseitige, schriftliche (per Post, Fax oder E-Mail) Erklärung zurückzutreten.
Bei einer Stornierung vom 60. bis 31. Tag vor dem Veranstaltungstermin bzw. der Zimmerreservierung werden 25%, vom 30. Tag bis 7 Tage werden 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt, bis zu 3 Tagen 75% des Auftragswertes. Danach ist ein Storno der Veranstaltung bzw. der Zimmerreservierung nicht mehr möglich und berechtigt uns, auch wenn die Veranstaltung bzw. Übernachtung nicht stattfindet, die volle Auftragssumme zu verrechnen.
Hiervon wird das in Abzug gebracht, was sich das Don Bosco Haus durch den Entfall der Veranstaltung bzw. der Zimmerreservierung erspart hat.

5. Kündigung durch das Don Bosco Haus
Das Don Bosco Haus ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn

a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,

b) wir unser Leitbild oder die Sicherheit unseres Hauses gefährdet sehen oder eine solche Gefährdung zu befürchten ist

c) im Falle höherer Gewalt.

In diesen Fällen ist der Veranstalter nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche – außer bei Verschulden des Don Bosco Hauses - gegenüber dem Don Bosco Haus zu stellen.

6. Haftung
Das Don Bosco Haus übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Sachen, die von Kunden oder Besuchern in Zimmern, Seminarräumen und allgemein zugänglichen Räumen mitgebracht werden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nicht gestattet ist, Dekorationsmaterial oder sonstige technische Gegenstände ohne Zustimmung des Don Bosco Hauses in den reservierten Räumlichkeiten anbringen oder aufstellen zu lassen. Falls dem Don Bosco Haus dabei Schäden entstehen, hat der Kunde, unabhängig davon, wer diese Arbeiten durchgeführt hat, diesen Schaden zu ersetzen.